Was kostet eine Behandlung in meiner Praxis?

Klassische Homöopathie 

Leistungen von Heilpraktikern sind in Deutschland Privatleistungen und werden von den gesetzlichen Krankenkassen i.d.R. leider nicht übernommen.

Die IKK Südwest hat als erste gesetzliche Krankenkasse homöopathische Behandlungen durch Ärzte oder Heilpraktiker, die bestimmte Qualitätsstandards erfüllen, in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Da ich diese Standards erfülle, übernimmt die IKK 30 Euro Ihrer Kosten pro Behandlung bei max. fünf Behandlungen im Jahr.

Grundsätzlich erstatten private Krankenversicherungen und Beihilfestellen; die Höhe ist jedoch vertrags- bzw. satzungsabhängig unterschiedlich geregelt.

Möchten Sie als gesetzlich Versicherter regelmäßig Naturheilverfahren in Anspruch nehmen, ist es überlegenswert, eine  Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abzuschließen. Viele Versicherungen bieten entsprechende Tarife an. 

 

Ich rechne die homöopathische Behandlung nach dem Abrechnungsverzeichnis für homöopathische Leistungen (LVKH) ab.

Behandlung akuter Krankheitsfälle:

Akute Behandlungsanliegen berechne ich mit 60 Euro pro Stunde, d.h., ich rechne minutengenau ab (1,00 € pro Minute).

Auch Folgetermine und Telefon- oder Videotermine werden so abgerechnet.

 

Behandlung chronischer Krankheitsfälle:

In chronischen Krankheitsfällen ist die Erstanamnese i.d.R. deutlich aufwendiger, insbesondere wenn die Beschwerden schon seit vielen Jahren bestehen und auch die Vorgeschichte umfangreich ist. So kommen schon mal schnell drei und mehr  Stunden zusammen für die Anamnese, Untersuchungen, Auswertung, die anschließende Mittelsuche und Erstellung des Behandlungsplans. Um für Sie die Kosten überschaubar zu halten, berechne ich in diesem Fall eine Pauschale:

 

Erstanamnese für Jugendliche und Erwachsene 90 Euro

Erstanamnese für Kinder bis 14 Jahre 80 Euro

Erstanamnese für Säuglinge und Kleinkinder bis zu 3 Jahren 70 Euro

 

Nach der Erstanamnese im chronischen Krankheitsfall vereinbare ich mit meinen Patienten in der Regel nach einer Woche und nochmals nach 3 bis 4 Wochen einen Termin, um zu erfahren, wie es meinen Patienten und Patientinnen unter der Behandlung ergeht und um das weitere Vorgehen zu besprechen. Immer häufiger sind diese Termine in Zeiten von Corona auch per Telefon oder über Videokonferenz möglich. Für solche Termine lege ich die gleichen Gebühren zugrunde wie für Folgetermine in meiner Praxis.

 

 

Gesprächstherapie nach Carl Rogers

In einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch haben Sie Raum für Ihr Anliegen und Ihre Fragen und können mich und meine Arbeitsweise kennenlernen.

Sollten Sie sich für eine Gesprächstherapie in meiner Praxis entscheiden, so werden wir Umfang und Dauer der Stunden gemeinsam planen.

Da die Terminvergabe nach Absprache erfolgt, sind auch Termine in den Abendstunden oder am Wochenende möglich.

In der Regel dauert eine Sitzung Gesprächstherapie nach Carl Rogers 50 Minuten und kostet Sie 50 €.

Abgerechnet wird in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker.*

 

 

Ohrakupunktur

Zu Beginn der Behandlung steht ein ausführliches Gespräch zur Erhebung Ihrer Krankengeschichte und zur Beantwortung Ihrer Fragen. Falls geboten, schließt sich eine körperliche Untersuchung an.

 

Das Erstgespräch und ggf. eine körperliche Untersuchung kosten 25 Euro.

Die einzelne Sitzung Ohrakupunktur dauert insgesamt ungefähr 40 bis 50 Minuten (wovon Sie 20 Minuten liegend entspannen, damit die Akupunktur bestmöglich wirken kann) und kostet 29,50 Euro. Abgerechnet wird in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.*

 

Darmgesundheit

Die Kosten für eine Stuhluntersuchung,  werden direkt mit dem Labor abgerechnet, d.h. Ihnen wird eine Rechnug vom Labor gestellt. Gerne können Sie sich bei mir zu den konkreten Kosten einzelner Untersuchungen informieren.

 

Beratungsgespräche zu Ernährung und Darmgesundheit werden minutengenau mit 1 € pro MInute abgerechnet, d.h. eine Beratung über 15 Minuten würde  15 € kosten.

 

 

* Da das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 85) aus dem Jahre 1985 stammt und seitdem nicht mehr an die Preisentwicklung angepasst wurde, gibt es leider überalterte Richtwerte vor und ist für Heilpraktiker nicht verpflichtend anzuwenden. Viele Versicherungen (insbesondere die Privatversicherungen, Beihilfen und Postkrankenkassen) legen aber nach wie vor diese GebüH 85 für Erstattungen zugrunde.